Saslong Classic Club / Gardena - Gröden
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pec: saslong@pec.it
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Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Anmeldefrist für online-Akkreditierungen auf www.saslong.org oder www.skiworldcup.it ist der 4. Dezember 2017. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, einzelne Anfragen, die nicht den allgemeinen Bestimmungen entsprechen, abzulehnen. Die Vor-Ort-Akkreditierung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Sie beginnt in Gröden am Dienstag, den 12. Dezember ab 8.30 Uhr und in Alta Badia am Freitag, den 15. Dezember, um 14 Uhr. 
  2. Akkreditierungen werden nur nach Vorlage eines gültigen und anerkannten Presseausweises ausgestellt.
  3. Der Pressebereich ist ein Arbeitsbereich für Journalisten. Die Kapazitäten sind limitiert. Um Medienvertretern optimale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen WELTCUP GRÖDEN und ALTA BADIA die Anfragen einschränken. Akkreditierungen sind nur möglich, wenn Sie journalistisch für ein Medium bzw. Ressort arbeiten, welches redaktionell den Skirennsport und/oder Wintersportthemen behandelt
  4. Sollten Sie nicht über eine FIS-Saisons-Akkreditierung verfügen, so ist die Unterzeichnung einer Erklärung notwendig, in der sie sich mit den FIS-Akkreditierungsbestimmungen einverstanden erklären. Formulare mit den FIS-Bestimmungen finden Sie im Pressezentrum oder auf der Homepage www.saslong.org oder www.skiworldcup.it 
  5. Die Akkreditierung berechtigt zum Zutritt in die auf dem Ausweis angeführten Bereiche. Sie ist nicht übertragbar und muss dem Ordnungspersonal bei Kontrollen unaufgefordert vorgewiesen werden.
  6. Sie können Ihre Akkreditierung bei der Ankunft in Gröden im Pressezentrum von St.Christina abholen. Sollten Sie jedoch direkt nach Alta Badia reisen, so bekommen Sie Ihre Akkreditierung ab Freitagnachmittag, den 15.12.2017 im Pressezentrum von La Villa/Stern. Eine gemeinsame Akkreditierung Gröden/Alta Badia ist nach dem 4.12.2017 nicht mehr möglich.
  7. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten können maximal zwei Akkreditierungen pro Redaktion ausgestellt werden.
  8. Begleitpersonen, die keinen ausdrücklichen Redaktionsauftrag haben, können nicht akkreditiert werden.
  9. Vertreter von Werbe-, PR- oder Marketing-Agenturen können unter keinen Umständen als Medienvertreter akkreditiert werden. Ebenso Manager von Athleten, Pressesprecher von Sponsoren, Lieferanten, etc.
  10. Eventuelle Pistenakkreditierungen für die Presse müssen vom FIS-Renndirektor genehmigt werden. Dies erfolgt unmittelbar nach der täglichen Mannschaftsführersitzung.
  11. Fotografen: Der Zutritt zur Strecke ist vom Internationalen Skiverband reglementiert. Die beiden OKs haben keinerlei Ermächtigungen, Akkreditierungen in Abweichung der entsprechenden Liste der FIS auszustellen. Im Zielgelände befinden sich reservierte Arbeitstribünen für Fotografen.
  12. Fernsehrechte werden vom Rechteinhaber Infront getrennt behandelt.